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DPIA & Risikobewertung

Die Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO als geführter Ablauf — mit KI-gestütztem Entwurf, Residualrisiko-Berechnung und dokumentierter DPO-Empfehlung, verknüpft mit dem Verarbeitungsverzeichnis.

Was ist DPIA & Risikobewertung

Eine DSFA, die mit dem Verarbeitungsverzeichnis verknüpft bleibt.

Jede DPIA ist mit einer Verarbeitungstätigkeit aus dem Verarbeitungsverzeichnis (RoPA) verknüpft — die Folgenabschätzung entsteht nicht isoliert, sondern im Kontext dessen, was tatsächlich verarbeitet wird. Die Risikobewertung folgt einem Wahrscheinlichkeit-×-Auswirkung-Modell (W×A), das Residualrisiko ergibt sich aus Bruttorisiko und den vorgesehenen Abhilfemaßnahmen.

Ein KI-gestützter Entwurf schlägt auf Basis der verknüpften Verarbeitungstätigkeit erste Formulierungen für Zweck, Risiken und Abhilfemaßnahmen vor — Ausgangspunkt für die Bearbeitung, nicht Ersatz für die fachliche Prüfung.

Jede DPIA erhält eine dokumentierte DPO-Empfehlung mit Ergebnis (z. B. Freigabe unter Auflage) und wird mit Abschlussdatum versiegelt — nachvollziehbar, welche Verarbeitung wann mit welcher Begründung freigegeben wurde.

Kernfunktionen

Was DPIA & Risikobewertung leisten.

Verknüpfung mit dem Verarbeitungsverzeichnis

Jede DSFA ist einer konkreten Verarbeitungstätigkeit aus dem RoPA zugeordnet — kein isoliertes Dokument.

Residualrisiko nach W×A-Modell

Bruttorisiko aus Wahrscheinlichkeit und Auswirkung, Residualrisiko nach Berücksichtigung der Abhilfemaßnahmen.

KI-gestützter Entwurf

Erste Formulierung von Zweck, Risiken und Maßnahmen auf Basis der verknüpften Verarbeitungstätigkeit.

Dokumentierte DPO-Empfehlung

Ergebnis und Auflagen des Datenschutzbeauftragten sind Teil der versiegelten DSFA.

Versiegelt mit Abschlussdatum

Jede abgeschlossene DPIA ist als Nachweis versiegelt und im Zeitverlauf nachvollziehbar.

Ablauf

Von der Verarbeitungstätigkeit zur freigegebenen DSFA.

Ein durchgängiger Ablauf statt eines separaten Word-Dokuments.

In Bearbeitung

DSFA angelegt und mit einer Verarbeitungstätigkeit verknüpft, KI-Entwurf verfügbar.

Risikobewertung

Wahrscheinlichkeit und Auswirkung erfasst, Residualrisiko nach Abhilfemaßnahmen berechnet.

Abgeschlossen

DPO-Empfehlung dokumentiert, DSFA mit Abschlussdatum versiegelt.

Funktionsweise

So funktioniert DPIA & Risikobewertung.

Verarbeitungstätigkeit verknüpfen

Eine DPIA an eine bestehende RoPA-Verarbeitungstätigkeit anlegen.

Risiko bewerten

Wahrscheinlichkeit, Auswirkung und Abhilfemaßnahmen erfassen — KI-Entwurf als Ausgangspunkt nutzen.

DPO-Empfehlung dokumentieren & versiegeln

Ergebnis und Auflagen festhalten, DSFA mit Abschlussdatum versiegeln.

Verknüpfte Regulierungen

Kernbaustein für diese Regime.

GDPR / DSGVO

Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 bei voraussichtlich hohem Risiko für Betroffene.

Regulierung im Detail →
ISO/IEC 27001

Risikobewertung als Teil des ISMS — dieselbe Methodik wie das generische Risikoregister.

Regulierung im Detail →
Nächster Schritt

Die nächste DSFA ohne Word-Dokument.

Wir zeigen Ihnen, wie eine DPIA an Ihrem eigenen Verarbeitungsverzeichnis entsteht.