DPIA & Risikobewertung
Die Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO als geführter Ablauf — mit KI-gestütztem Entwurf, Residualrisiko-Berechnung und dokumentierter DPO-Empfehlung, verknüpft mit dem Verarbeitungsverzeichnis.
Eine DSFA, die mit dem Verarbeitungsverzeichnis verknüpft bleibt.
Jede DPIA ist mit einer Verarbeitungstätigkeit aus dem Verarbeitungsverzeichnis (RoPA) verknüpft — die Folgenabschätzung entsteht nicht isoliert, sondern im Kontext dessen, was tatsächlich verarbeitet wird. Die Risikobewertung folgt einem Wahrscheinlichkeit-×-Auswirkung-Modell (W×A), das Residualrisiko ergibt sich aus Bruttorisiko und den vorgesehenen Abhilfemaßnahmen.
Ein KI-gestützter Entwurf schlägt auf Basis der verknüpften Verarbeitungstätigkeit erste Formulierungen für Zweck, Risiken und Abhilfemaßnahmen vor — Ausgangspunkt für die Bearbeitung, nicht Ersatz für die fachliche Prüfung.
Jede DPIA erhält eine dokumentierte DPO-Empfehlung mit Ergebnis (z. B. Freigabe unter Auflage) und wird mit Abschlussdatum versiegelt — nachvollziehbar, welche Verarbeitung wann mit welcher Begründung freigegeben wurde.
Was DPIA & Risikobewertung leisten.
Verknüpfung mit dem Verarbeitungsverzeichnis
Jede DSFA ist einer konkreten Verarbeitungstätigkeit aus dem RoPA zugeordnet — kein isoliertes Dokument.
Residualrisiko nach W×A-Modell
Bruttorisiko aus Wahrscheinlichkeit und Auswirkung, Residualrisiko nach Berücksichtigung der Abhilfemaßnahmen.
KI-gestützter Entwurf
Erste Formulierung von Zweck, Risiken und Maßnahmen auf Basis der verknüpften Verarbeitungstätigkeit.
Dokumentierte DPO-Empfehlung
Ergebnis und Auflagen des Datenschutzbeauftragten sind Teil der versiegelten DSFA.
Versiegelt mit Abschlussdatum
Jede abgeschlossene DPIA ist als Nachweis versiegelt und im Zeitverlauf nachvollziehbar.
Von der Verarbeitungstätigkeit zur freigegebenen DSFA.
Ein durchgängiger Ablauf statt eines separaten Word-Dokuments.
In Bearbeitung
DSFA angelegt und mit einer Verarbeitungstätigkeit verknüpft, KI-Entwurf verfügbar.
Risikobewertung
Wahrscheinlichkeit und Auswirkung erfasst, Residualrisiko nach Abhilfemaßnahmen berechnet.
Abgeschlossen
DPO-Empfehlung dokumentiert, DSFA mit Abschlussdatum versiegelt.
So funktioniert DPIA & Risikobewertung.
Verarbeitungstätigkeit verknüpfen
Eine DPIA an eine bestehende RoPA-Verarbeitungstätigkeit anlegen.
Risiko bewerten
Wahrscheinlichkeit, Auswirkung und Abhilfemaßnahmen erfassen — KI-Entwurf als Ausgangspunkt nutzen.
DPO-Empfehlung dokumentieren & versiegeln
Ergebnis und Auflagen festhalten, DSFA mit Abschlussdatum versiegeln.
Kernbaustein für diese Regime.
Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 bei voraussichtlich hohem Risiko für Betroffene.
Regulierung im Detail →Risikobewertung als Teil des ISMS — dieselbe Methodik wie das generische Risikoregister.
Regulierung im Detail →Die nächste DSFA ohne Word-Dokument.
Wir zeigen Ihnen, wie eine DPIA an Ihrem eigenen Verarbeitungsverzeichnis entsteht.