EU AI Act: Die erste horizontale KI-Regulierung weltweit
Die Verordnung (EU) 2024/1689 regelt KI-Systeme risikobasiert — von verbotenen Praktiken über Pflichten für General-Purpose-AI bis zu einem Hochrisiko-Regime mit gestaffeltem Zeitplan bis 2027/2028. Ein „Digital Omnibus“-Paket der EU befindet sich zum Stand dieser Seite noch im Gesetzgebungsverfahren.
Risikobasierte Regulierung mit gestaffeltem Anwendungsbeginn.
Die Verordnung (EU) 2024/1689 („AI Act“) klassifiziert KI-Systeme nach Risikostufen: verbotene Praktiken (Art. 5), Hochrisiko-KI (u. a. Annex III), General-Purpose-AI-Modelle (GPAI) mit eigenem Pflichtenkatalog sowie KI-Systeme mit begrenztem Risiko (Transparenzpflichten). Als Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.
Anders als DORA oder GDPR tritt der AI Act nicht an einem Stichtag vollständig in Kraft, sondern in mehreren Phasen über mehrere Jahre — von den ersten Verboten im Februar 2025 bis zu den letzten Hochrisiko-Pflichten, die je nach Einstufung erst 2027 wirksam werden.
Wichtiger Hinweis zum Stand dieser Seite: Die EU hat im Mai/Juni 2026 ein „Digital-Omnibus“-Vereinfachungspaket politisch vereinbart, das mehrere Fristen verschieben soll. Dieses Paket war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Seite noch nicht als Rechtsakt im Amtsblatt veröffentlicht und damit noch nicht in Kraft — maßgeblich sind bis dahin die ursprünglichen Fristen aus Art. 113 der Verordnung.
Wichtige Stichtage
Verbotene Praktiken (Art. 5) und KI-Kompetenz (Art. 4)
Erste Anwendungsphase nach Art. 113 lit. a: Verbote unzulässiger KI-Praktiken sowie die Pflicht zur KI-Kompetenz (AI Literacy) der Mitarbeitenden.
Pflichten für General-Purpose-AI (GPAI)
Kapitel V (GPAI-Modelle), Governance-Vorschriften und Sanktionsregime treten in Anwendung (Art. 113 lit. b).
Allgemeiner Anwendungsbeginn inkl. Hochrisiko Annex III
Art. 113 lit. c: genereller Anwendungsbeginn der Verordnung, einschließlich der Hochrisiko-Pflichten für in Annex III gelistete Anwendungsfälle (Art. 6 Abs. 2). Dies ist die aktuell im Verordnungstext festgelegte Frist.
Hochrisiko-Klassifizierung produktintegrierter KI (Art. 6 Abs. 1)
Für KI-Systeme, die Sicherheitsbauteile bereits regulierter Produkte sind (Annex I, sektorale Produktvorschriften), gilt eine längere Übergangsfrist bis 02.08.2027.
Vorgeschlagene Fristverschiebung (u. a. Annex III → Dez. 2027)
Politische Einigung zwischen Rat und Parlament am 07.05.2026, Zustimmung des Europäischen Parlaments 16.06.2026, Billigung durch den Rat 29.06.2026 — Unterzeichnung und Veröffentlichung im Amtsblatt stehen zum Stand dieser Seite noch aus. Erst danach werden verschobene Fristen rechtsverbindlich.
Was der EU AI Act konkret verlangt.
Verbotene Praktiken (Art. 5)
U. a. Social Scoring, bestimmte biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung im öffentlichen Raum und manipulative KI-Techniken sind seit 02.02.2025 untersagt.
KI-Kompetenz (Art. 4)
Anbieter und Betreiber müssen sicherstellen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt — seit 02.02.2025 anwendbar.
Pflichten für GPAI-Modelle
Technische Dokumentation, Transparenzpflichten und für Modelle mit systemischem Risiko zusätzliche Risikobewertungs- und Meldepflichten.
Hochrisiko-KI-Pflichten
Konformitätsbewertung, Risikomanagementsystem, technische Dokumentation nach Annex IV, Fundamental Rights Impact Assessment und Post-Market-Monitoring nach Art. 72 — Anwendungsbeginn gestaffelt nach Klassifizierung.
Ein Register, das mit dem Zeitplan mitwächst.
Das ReportAct Framework-Pack EU AI Act führt ein KI-System-Register mit KI-gestützter Risikokategorisierung nach Art. 6–7 und Annex III, dokumentiert Konformitätsbewertungen und Fundamental Rights Impact Assessments und versiegelt die technische Dokumentation nach Annex IV als beweisbare Evidenz.
Da sich der Anwendungsbeginn einzelner Pflichten laufend durch delegierte Rechtsakte und — aktuell — das Digital-Omnibus-Verfahren verschieben kann, hält ReportAct den Fristenstatus je Pflicht im Framework-Pack aktuell, statt einen einmaligen Stichtag zu unterstellen.
Cross-Mapping zu DORA verhindert, dass IKT-Risikobewertungen für KI-Systeme in Finanzinstituten doppelt erfasst werden.
Produkt-/Positionierungsaussage, keine Rechtsberatung.
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ReportAct ist kein Beratungsunternehmen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Die hier genannten Fristen entsprechen dem Verordnungstext (Art. 113) zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Seite. Das „Digital Omnibus“-Paket kann diese Fristen nach Inkrafttreten ändern — prüfen Sie den aktuellen Stand vor verbindlichen Entscheidungen direkt auf EUR-Lex und beim European AI Office. Es gelten unsere AGB.
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