EU-Verordnung · gestaffelte Anwendung Regulierungen / EU AI Act

EU AI Act: Die erste horizontale KI-Regulierung weltweit

Die Verordnung (EU) 2024/1689 regelt KI-Systeme risikobasiert: von verbotenen Praktiken über Pflichten für General-Purpose-AI bis zu einem Hochrisiko-Regime mit gestaffeltem Zeitplan bis 2027/2028. Ein „Digital Omnibus“-Paket der EU ist zum Stand dieser Seite noch im Gesetzgebungsverfahren.

Was ist EU AI Act

Risikobasierte Regulierung mit gestaffeltem Anwendungsbeginn.

Die Verordnung (EU) 2024/1689 („AI Act“) klassifiziert KI-Systeme nach Risikostufen: verbotene Praktiken (Art. 5), Hochrisiko-KI (u. a. Annex III), General-Purpose-AI-Modelle (GPAI) mit eigenem Pflichtenkatalog sowie KI-Systeme mit begrenztem Risiko (Transparenzpflichten). Als Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.

Anders als DORA oder GDPR greift der AI Act in Phasen: von den ersten Verboten im Februar 2025 bis zu den letzten Hochrisiko-Pflichten, die je nach Einstufung erst 2027 wirksam werden.

Hinweis zum Stand: Die EU hat im Mai/Juni 2026 ein „Digital-Omnibus“-Vereinfachungspaket politisch vereinbart, das mehrere Fristen verschieben soll. Es war bei Veröffentlichung dieser Seite noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht und damit nicht in Kraft; maßgeblich sind bis dahin die ursprünglichen Fristen aus Art. 113.

Zeitplan

Wichtige Stichtage

02.02.2025In Anwendung

Verbotene Praktiken (Art. 5) und KI-Kompetenz (Art. 4)

Erste Anwendungsphase nach Art. 113 lit. a: Verbote unzulässiger KI-Praktiken sowie die Pflicht zur KI-Kompetenz (AI Literacy) der Mitarbeitenden.

02.08.2025In Anwendung

Pflichten für General-Purpose-AI (GPAI)

Kapitel V (GPAI-Modelle), Governance-Vorschriften und Sanktionsregime treten in Anwendung (Art. 113 lit. b).

02.08.2026Geltendes Recht

Allgemeiner Anwendungsbeginn inkl. Hochrisiko Annex III

Art. 113 lit. c: genereller Anwendungsbeginn der Verordnung, einschließlich der Hochrisiko-Pflichten für in Annex III gelistete Anwendungsfälle (Art. 6 Abs. 2). Aktuell im Verordnungstext festgelegte Frist.

02.08.2027Geltendes Recht

Hochrisiko-Klassifizierung produktintegrierter KI (Art. 6 Abs. 1)

Für KI-Systeme, die Sicherheitsbauteile bereits regulierter Produkte sind (Annex I, sektorale Produktvorschriften), gilt eine längere Übergangsfrist bis 02.08.2027.

noch nicht in KraftDigital Omnibus

Vorgeschlagene Fristverschiebung (u. a. Annex III → Dez. 2027)

Politische Einigung zwischen Rat und Parlament am 07.05.2026, Zustimmung des Europäischen Parlaments 16.06.2026, Billigung durch den Rat 29.06.2026. Unterzeichnung und Veröffentlichung im Amtsblatt stehen zum Stand dieser Seite noch aus; erst danach werden verschobene Fristen rechtsverbindlich.

Kernpflichten

Was der EU AI Act konkret verlangt.

Verbotene Praktiken (Art. 5)

U. a. Social Scoring, bestimmte biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung im öffentlichen Raum und manipulative KI-Techniken sind seit 02.02.2025 untersagt.

KI-Kompetenz (Art. 4)

Anbieter und Betreiber müssen sicherstellen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt — seit 02.02.2025 anwendbar.

Pflichten für GPAI-Modelle

Technische Dokumentation, Transparenzpflichten und für Modelle mit systemischem Risiko zusätzliche Risikobewertungs- und Meldepflichten.

Hochrisiko-KI-Pflichten

Konformitätsbewertung, Risikomanagementsystem, technische Dokumentation nach Annex IV, Fundamental Rights Impact Assessment und Post-Market-Monitoring nach Art. 72 — Anwendungsbeginn gestaffelt nach Klassifizierung.

Wie ReportAct löst

Ein Register, das mit dem Zeitplan mitwächst.

Das Framework-Pack EU AI Act führt ein KI-System-Register mit KI-gestützter Risikokategorisierung nach Art. 6–7 und Annex III und dokumentiert Konformitätsbewertungen.

Weil sich der Anwendungsbeginn einzelner Pflichten durch delegierte Rechtsakte und das Digital-Omnibus-Verfahren verschieben kann, führt das Framework-Pack den Fristenstatus je Pflicht aktuell.

Cross-Mapping zu DORA vermeidet doppelt erfasste IKT-Risikobewertungen für KI-Systeme in Finanzinstituten.

Produkt-/Positionierungsaussage, keine Rechtsberatung.

Primärquellen

Direkt nachlesen

ReportAct ist kein Beratungsunternehmen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Die hier genannten Fristen entsprechen dem Verordnungstext (Art. 113) zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Seite. Das „Digital Omnibus“-Paket kann diese Fristen nach Inkrafttreten ändern — prüfen Sie den aktuellen Stand vor verbindlichen Entscheidungen direkt auf EUR-Lex und beim European AI Office. Es gelten unsere AGB.

Nächster Schritt

KI-Register, das mit der Regulierung mithält.

Starten Sie mit Ihrem KI-System-Register, inklusive Risikokategorisierung und Annex-IV-Dokumentation.

  • Verbotene Praktiken (Art. 5)
  • KI-Kompetenz (Art. 4)
  • Pflichten für GPAI-Modelle