EU AI Act: Die erste horizontale KI-Regulierung weltweit
Die Verordnung (EU) 2024/1689 regelt KI-Systeme risikobasiert: von verbotenen Praktiken über Pflichten für General-Purpose-AI bis zu einem Hochrisiko-Regime mit gestaffeltem Zeitplan bis 2027/2028. Ein „Digital Omnibus“-Paket der EU ist zum Stand dieser Seite noch im Gesetzgebungsverfahren.
Risikobasierte Regulierung mit gestaffeltem Anwendungsbeginn.
Die Verordnung (EU) 2024/1689 („AI Act“) klassifiziert KI-Systeme nach Risikostufen: verbotene Praktiken (Art. 5), Hochrisiko-KI (u. a. Annex III), General-Purpose-AI-Modelle (GPAI) mit eigenem Pflichtenkatalog sowie KI-Systeme mit begrenztem Risiko (Transparenzpflichten). Als Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.
Anders als DORA oder GDPR greift der AI Act in Phasen: von den ersten Verboten im Februar 2025 bis zu den letzten Hochrisiko-Pflichten, die je nach Einstufung erst 2027 wirksam werden.
Hinweis zum Stand: Die EU hat im Mai/Juni 2026 ein „Digital-Omnibus“-Vereinfachungspaket politisch vereinbart, das mehrere Fristen verschieben soll. Es war bei Veröffentlichung dieser Seite noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht und damit nicht in Kraft; maßgeblich sind bis dahin die ursprünglichen Fristen aus Art. 113.
Wichtige Stichtage
Verbotene Praktiken (Art. 5) und KI-Kompetenz (Art. 4)
Erste Anwendungsphase nach Art. 113 lit. a: Verbote unzulässiger KI-Praktiken sowie die Pflicht zur KI-Kompetenz (AI Literacy) der Mitarbeitenden.
Pflichten für General-Purpose-AI (GPAI)
Kapitel V (GPAI-Modelle), Governance-Vorschriften und Sanktionsregime treten in Anwendung (Art. 113 lit. b).
Allgemeiner Anwendungsbeginn inkl. Hochrisiko Annex III
Art. 113 lit. c: genereller Anwendungsbeginn der Verordnung, einschließlich der Hochrisiko-Pflichten für in Annex III gelistete Anwendungsfälle (Art. 6 Abs. 2). Aktuell im Verordnungstext festgelegte Frist.
Hochrisiko-Klassifizierung produktintegrierter KI (Art. 6 Abs. 1)
Für KI-Systeme, die Sicherheitsbauteile bereits regulierter Produkte sind (Annex I, sektorale Produktvorschriften), gilt eine längere Übergangsfrist bis 02.08.2027.
Vorgeschlagene Fristverschiebung (u. a. Annex III → Dez. 2027)
Politische Einigung zwischen Rat und Parlament am 07.05.2026, Zustimmung des Europäischen Parlaments 16.06.2026, Billigung durch den Rat 29.06.2026. Unterzeichnung und Veröffentlichung im Amtsblatt stehen zum Stand dieser Seite noch aus; erst danach werden verschobene Fristen rechtsverbindlich.
Was der EU AI Act konkret verlangt.
Verbotene Praktiken (Art. 5)
U. a. Social Scoring, bestimmte biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung im öffentlichen Raum und manipulative KI-Techniken sind seit 02.02.2025 untersagt.
KI-Kompetenz (Art. 4)
Anbieter und Betreiber müssen sicherstellen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt — seit 02.02.2025 anwendbar.
Pflichten für GPAI-Modelle
Technische Dokumentation, Transparenzpflichten und für Modelle mit systemischem Risiko zusätzliche Risikobewertungs- und Meldepflichten.
Hochrisiko-KI-Pflichten
Konformitätsbewertung, Risikomanagementsystem, technische Dokumentation nach Annex IV, Fundamental Rights Impact Assessment und Post-Market-Monitoring nach Art. 72 — Anwendungsbeginn gestaffelt nach Klassifizierung.
Ein Register, das mit dem Zeitplan mitwächst.
Das Framework-Pack EU AI Act führt ein KI-System-Register mit KI-gestützter Risikokategorisierung nach Art. 6–7 und Annex III und dokumentiert Konformitätsbewertungen.
Weil sich der Anwendungsbeginn einzelner Pflichten durch delegierte Rechtsakte und das Digital-Omnibus-Verfahren verschieben kann, führt das Framework-Pack den Fristenstatus je Pflicht aktuell.
Cross-Mapping zu DORA vermeidet doppelt erfasste IKT-Risikobewertungen für KI-Systeme in Finanzinstituten.
Produkt-/Positionierungsaussage, keine Rechtsberatung.
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ReportAct ist kein Beratungsunternehmen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Die hier genannten Fristen entsprechen dem Verordnungstext (Art. 113) zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Seite. Das „Digital Omnibus“-Paket kann diese Fristen nach Inkrafttreten ändern — prüfen Sie den aktuellen Stand vor verbindlichen Entscheidungen direkt auf EUR-Lex und beim European AI Office. Es gelten unsere AGB.
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