Nach Branche

ReportAct für Gesundheit

Patientendaten nach DSGVO Art. 9 und NIS2 Anhang I — ein Nachweis für beides. Verarbeitungsverzeichnis, Folgenabschätzung und Maßnahmennachweis aus einem Bestand.

Ihre Ausgangslage

Besondere Kategorien, besondere Pflichten — und NIS2 kommt dazu.

„Gesundheitsdaten sind besondere Kategorien — jede Verarbeitung braucht ihren Nachweis."

Verarbeitungsverzeichnis, Folgenabschätzung, Betroffenenanfragen: nach Art. 9 DSGVO mit erhöhtem Schutzbedarf.

„NIS2 Anhang I kommt dazu — mit demselben Team."

Gesundheitsversorgung ist Anhang-I-Sektor: Registrierung, Maßnahmennachweis und Meldefristen für dieselben Personen, die den Datenschutz tragen.

„Zweimal dieselbe Frage: Wer hat Zugriff, und wie ist das belegt?"

Zugriffskontrolle für Patientendaten verlangen DSGVO und NIS2 gleichermaßen.

Warum ReportAct

Warum ReportAct für Gesundheit die richtige Lösung ist.

DSGVO Art. 9 und NIS2 Anhang I mit einem Nachweis.

Die Zugriffskontrolle für Patientendaten belegen Sie einmal; sie zählt für die TOMs nach Art. 32 DSGVO und die Maßnahme nach Art. 21 NIS2.

DSFA-Entwurf aus dem Verarbeitungsverzeichnis.

Das RoPA entsteht mit KI-Entwurf, die Folgenabschätzung hängt am Eintrag: Erforderlichkeitsprüfung, Risikobewertung, Ergebnis. Die KI schlägt vor, der Datenschutzbeauftragte gibt frei; versiegelt.

Die 72-Stunden-Uhr läuft ab Erkennung, 24/7.

Die Meldefrist nach Art. 33 läuft mit Stufen, Erinnerung und Eskalation, wie bei NIS2. Betroffenenanfragen mit Fristüberwachung. Daten bleiben in der EU.

So starten Sie

Drei Schritte bis zum ersten versiegelten Nachweis.

1

Organisation anlegen

Organisation, Standort, Größenklasse und Sektor erfassen. Sandbox 30 Tage kostenlos, ohne Kreditkarte.

2

DSGVO- und NIS2-Pack buchen

Jedes Pack installiert Pflichten, Kontrollen und Nachweisanforderungen. Gemeinsame Kontrollen weisen Sie einmal nach.

3

Bestand importieren oder anbinden

Verarbeitungstätigkeiten, Lieferanten und Assets per geführtem CSV-Import mit Dublettenerkennung — oder Quellsysteme anbinden.

Nächster Schritt

Ihr nächster Nachweis — versiegelt statt behauptet.

Wir zeigen Ihnen in 30 Minuten an Ihrem Regelwerk, was ReportAct konkret leistet — unverbindlich.

  • DSGVO Art. 9 und NIS2 Anhang I mit einem Nachweis.
  • DSFA-Entwurf aus dem Verarbeitungsverzeichnis.
  • Die 72-Stunden-Uhr läuft ab Erkennung, 24/7.